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Vertragsbedingungen für Eigentümer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Donau Stays als Anbieter der Dienstleistung Vermietungsmanagement und dem Wohnungseigentümer als Kunden. Sie gelten für alle im Rahmen dieses Verhältnisses erbrachten Leistungen, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in Textform getroffen werden.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen im Bereich des Vermietungsmanagements, die zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer einer Wohnung (im Folgenden "Eigentümer" oder "Kunde") geschlossen werden.

Anbieter und Auftragnehmer ist:

Der Anbieter erbringt seine Leistungen aktuell im Bundesland Oberösterreich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Eigentümers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags ist die Übernahme des Vermietungsmanagements für eine oder mehrere Wohnungen des Eigentümers im Rahmen einer Full-Service-Kurzzeitvermietung. Der Anbieter handelt dabei im Auftrag und für Rechnung des Eigentümers.

Der Leistungsumfang umfasst beispielhaft, je nach individueller Vereinbarung, insbesondere folgende Tätigkeiten:

Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Am Beginn steht in der Regel ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch sowie ein Objektcheck, in dessen Rahmen die Eignung der Wohnung für die Kurzzeitvermietung und die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit besprochen werden.

Auf Grundlage dieses Erstgesprächs unterbreitet der Anbieter dem Eigentümer ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Eigentümer den Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail oder unterzeichneter Vereinbarung) erteilt und der Anbieter diesen annimmt.

Bis zur wirksamen Auftragserteilung besteht kein Anspruch auf Erbringung von Leistungen.

§ 4 Leistungen des Anbieters

Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Hierzu zählen insbesondere:

Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter (z. B. Reinigungs- oder Wäschedienstleister) zu bedienen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Eigentümers

Der Eigentümer stellt sicher, dass die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört insbesondere, dass der Eigentümer:

Kommt der Eigentümer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter für dadurch entstehende Verzögerungen oder Beeinträchtigungen nicht verantwortlich.

§ 6 Vergütung und Kosten

Die Vergütung des Anbieters richtet sich nach der individuellen Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien. Sofern nicht abweichend geregelt, versteht sich die Vergütung zuzüglich einer allfällig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die für die Zwischenreinigung anfallende Reinigungsgebühr wird grundsätzlich von den Gästen getragen und ist nicht Bestandteil der dem Eigentümer zufließenden Einnahmen.

Laufende Sachkosten der Wohnung (etwa Betriebs- und Nebenkosten, Verbrauchskosten, Instandhaltung, Ausstattung sowie Versicherungen) trägt der Eigentümer. Ebenso trägt der Eigentümer sämtliche mit der Vermietung verbundenen öffentlichen Abgaben, Gebühren und Steuern und ist für deren ordnungsgemäße Erklärung und Abfuhr selbst verantwortlich.

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Einzelheiten zu Fälligkeit und Verrechnung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.

§ 7 Buchungen und Eigenbelegung

Der Eigentümer kann die Wohnung jederzeit für die eigene Nutzung reservieren, indem er die betreffenden Zeiträume im vereinbarten Verfahren blockt. Für geblockte Zeiträume werden keine Gäste vermittelt.

Der Anbieter ist berechtigt, im Interesse des Eigentümers und zum Schutz der Wohnung Gästeanfragen zu prüfen und einzelne Buchungen abzulehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Nutzung bestehen. Veranstaltungen wie Partys können abgelehnt bzw. untersagt werden.

Die Auswahl und Betreuung der Gäste erfolgt nach billigem Ermessen des Anbieters unter Wahrung der berechtigten Interessen des Eigentümers.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien ordentlich unter Einhaltung einer angemessenen, in der individuellen Vereinbarung festgelegten Frist gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bereits bestätigte Gästebuchungen sind auch nach Ausspruch einer Kündigung im Rahmen des Zumutbaren ordnungsgemäß abzuwickeln, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter schuldet ein sorgfältiges Bemühen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie für eine bestimmte Auslastung, Belegung oder Höhe der erzielbaren Umsätze oder Erträge.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Für das Verhalten der Gäste, für von diesen verursachte Schäden sowie für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, haftet der Anbieter nicht, soweit ihn kein Verschulden trifft. Der Eigentümer ist gehalten, für einen angemessenen Versicherungsschutz der Wohnung Sorge zu tragen.

§ 10 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Donau Stays.

§ 11 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung oder der tatsächlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung.

Änderungen werden dem Eigentümer in Textform mitgeteilt. Ist der Eigentümer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, werden die geänderten Bedingungen ihm gegenüber nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt; eine Annahme durch bloßes Schweigen tritt in diesem Fall nicht ein. Stimmt der Eigentümer den Änderungen nicht zu, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen, wobei beide Parteien berechtigt bleiben, den Vertrag nach Maßgabe des § 8 zu beenden.

Ist der Eigentümer Unternehmer, gelten die mitgeteilten Änderungen als angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf sein Widerspruchsrecht wird der Eigentümer in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juli 2026.